FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Sie möchten als Ärztin oder Arzt in dem neuen Versorgungsbereich ASV arbeiten? Die Teilnahme ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht.
ASV-Teilnahme
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Weg in die ASV.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ist die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team. Es besteht aus einer Teamleitung, einem Kernteam sowie Ärztinnen und Ärzten, die hinzugezogen werden können.
Deshalb: Suchen Sie sich zunächst Kolleginnen und Kollegen, mit denen Sie zusammenarbeiten wollen.
Schließen Sie dann mit den einzelnen Teammitgliedern schriftlich eine Kooperationsvereinbarung ab. Aus welchen Fachgruppen sich das Team zusammensetzen muss, beziehungsweise welche Qualifikationen von den Teammitgliedern gefordert werden, regelt die jeweilige Anlage zur ASV-Richtlinie. Darüber hinaus ist für die Behandlung bestimmter Krankheitsbilder, wie z. B. onkologische Erkrankungen oder Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen, die Beteiligung von Krankenhäusern sowie Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Team verbindlich vorgegeben. Weitere Angaben hierzu finden Sie ebenfalls in der ASV-Richtlinie.
Steht das Team, folgt die Anzeige zur Teilnahme an der ASV beim erweiterte Landesausschuss (eLA). Das Gremium aus Vertretern von Ärzteschaft, Krankenkassen und Krankenhäusern prüft, ob die Ärztinnen und Ärzte die Zugangsvoraussetzungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung erfüllen.
So funktioniert das Anzeigeverfahren:
- Die ASV-Teamleitung reicht die gesammelten Unterlagen des Teams beim eLA des KV-Bereichs ein, in welchem die Teamleitung, zugelassen ist.
- Der eLA hat zwei Monate Zeit, den Antrag zu prüfen. Nachfragen, zum Beispiel aufgrund fehlender Unterlagen, unterbrechen diese Frist bis zum Eingang der Auskünfte. Bitte beachten Sie, dass die zweimonatige Bearbeitungsfrist frühestens beginnt, wenn der jeweilige G-BA-Beschluss zu den einzelnen Krankheitsbildern im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
- Wenn binnen zwei Monaten ein zustimmender Bescheid ergeht, beziehungsweise keine Ablehnung erfolgt, kann das Team an der ASV teilnehmen.
Was für den Antrag zu beachten ist:
- Die Teamleitung und die Mitglieder des Kernteams sind namentlich zu benennen. Bei den hinzuzuziehenden Ärztinnen und Ärzten kann auch eine Institution genannt werden (z. B. Name des Labors).
- Sie müssen dem eLA nachweisen, dass Ihr Team alle Anforderungen und Voraussetzungen der ASV-Richtlinie und der entsprechenden Anlage erfüllt.
- Darüber hinaus sind schriftliche Kooperationsvereinbarungen zwischen den einzelnen Teammitgliedern erforderlich.
- Prüfen Sie auch, ob in der ASV-Richtlinie beziehungsweise der jeweiligen Anlage organisatorische Voraussetzungen wie Notfall-Labor, Intensivstation oder eine Rufbereitschaft genannt sind. Hier müssen Sie gegebenenfalls eine Kooperation, beispielsweise mit einer Klinik, schließen.
Hinweis: Die Antragsverfahren können regional unterschiedlich sein. Der für Sie zuständige erweiterte Landesausschuss kann Ihnen sagen, welche Unterlagen genau benötigt werden und in welcher Form. Ihre KV hilft Ihnen als Vertragsärztin oder Vertragsarzt hier ebenfalls gerne weiter.
Sobald das Team seine ASV-Berechtigung hat, informiert die Teamleitung die
ASV-Servicestelle und beantragt die Teamnummer. Die Teamleitung kann
auch eine andere Person oder Stelle damit beauftragen. Das Team erhält
bei Vollständigkeit der Daten eine 9-stellige ASV-Teamnummer.
Diese Nummer benötigen die ASV-Teammitglieder für die Abrechnung, für
Verordnungen und Überweisungen.
Für die Ausgabe der Teamnummer benötigt die ASV-Servicestelle
verschiedene Angaben zu den Teammitgliedern wie Name, Fachgebiet,
Abrechnungs-IK und Praxisadresse.
Information: Hierbei können Sie auch entscheiden, ob Ihr
Team im ASV-Verzeichnis öffentlich einsehbar sein soll, damit zum
Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte für ihre Patientinnen und
Patienten nach passenden Behandlungsangeboten in der Nähe suchen
können.
Diese Daten können schnell und einfach online eingegeben werden.
Dazu registriert sich die Teamleitung online bei der
ASV-Servicestelle.
Praxis-Tipp: Um das Verfahren zu beschleunigen, beantragen
Sie die Teamnummer schon, wenn Sie dem erweiterten Landesauschuss Ihre
ASV-Teilnahme angezeigt haben. Sobald Ihnen der Bescheid vorliegt,
übersenden Sie der ASV-Servicestelle eine digitale Kopie - am besten
per E-Mail - und erhalten von dieser die ASV-Teamnummer.
Als Vertragsärztinnen und Vertragsärzte legen Sie fest, wie Sie Ihre
ASV-Leistungen abrechnen möchten: Über Ihre Kassenärztliche
Vereinigung (KV) oder direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Wählen Sie die KV als Dienstleister, schließen Sie mit ihr eine
schriftliche Vereinbarung ab; die KV wird Ihnen dann die
Abrechnungs-IK zur Verfügung stellen.
Die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser rechnen direkt mit den
gesetzlichen Krankenkassen ab.
Sobald Sie und Ihre Teammitglieder die ASV-Berechtigung sowie die Teamnummer
erhalten haben, können Sie Patientinnen und Patienten mit einer
ASV-Indikation nach den Anlagen zur ASV-Richtlinie behandeln.
Informieren Sie nun die Patientinnen und Patienten über die
spezialfachärztliche Versorgung, das interdisziplinäre Team und dessen
Leistungsspektrum. Ist die Behandlung abgeschlossen, erhalten die
Patientinnen und Patienten eine schriftliche Information über die
Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen. Sofern eine Vertragsärztin oder
ein Vertragsarzt Ihnen die Patientin oder den Patienten überwiesen hat,
informieren Sie den oder die Überweisenden über die Aufnahme sowie
den Abschluss der ASV.
Bitte denken Sie daran, dass Sie nach den Regelungen zur ASV
gesetzlich dazu verpflichtet sind
, dem zuständigen Erweiterten Landesausschuss, den Landesverbänden der
Krankenkassen und den Ersatzkassen,
der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Landeskrankenhausgesellschaft
Änderungen
der Zusammensetzung des Teams, Vertretungsregelungen, den Entzug der
Berechtigung oder
das Ausscheiden des Teams unverzüglich zu melden.
Dabei gelten besondere Fristen: Verlässt ein Mitglied das Team, muss
dies dem Ausschuss innerhalb von
sieben Werktagen mitgeteilt und innerhalb von sechs Monaten Ersatz
gefunden werden, sonst wird die
Berechtigung entzogen. In der Zwischenzeit muss eine Vertretung
einspringen. Auch wenn ein Teammitglied länger als eine Woche
vertreten werden muss, ist dies zu melden. Konkret ist das Vorgehen
wie folgt: Sie zeigen die jeweilige Änderung gegenüber dem erweiterten
Landesausschuss (eLA) an und erfassen diese parallel über die
ASV-Servicestelle. Die Meldung an die ASV-Servicestelle erfüllt die
Informationsverpflichtung der ASV-Berechtigten gegenüber den
Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, der
Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Landeskrankenhausgesellschaft.
Die Daten Ihrer Teams können schnell und einfach für
die ASV-Servicestelle online geändert werden,
dazu melden Sie sich als Teamleitung online bei der ASV-Servicestelle an.
RECHTSGRUNDLAGE
Informieren Sie sich unter den folgenden Links über die Rechtsgrundlage