FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Sie möchten als Ärztin oder Arzt in dem neuen Versorgungsbereich ASV arbeiten? Die Teilnahme ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht.

ASV-Teilnahme

Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Weg in die ASV.

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ist die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team. Es besteht aus einer Teamleitung, einem Kernteam sowie Ärztinnen und Ärzten, die hinzugezogen werden können.

Deshalb: Suchen Sie sich zunächst Kolleginnen und Kollegen, mit denen Sie zusammenarbeiten wollen.

Schließen Sie dann mit den einzelnen Teammitgliedern schriftlich eine Kooperationsvereinbarung ab. Aus welchen Fachgruppen sich das Team zusammensetzen muss, beziehungsweise welche Qualifikationen von den Teammitgliedern gefordert werden, regelt die jeweilige Anlage zur ASV-Richtlinie. Darüber hinaus ist für die Behandlung bestimmter Krankheitsbilder, wie z. B. onkologische Erkrankungen oder Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen, die Beteiligung von Krankenhäusern sowie Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Team verbindlich vorgegeben. Weitere Angaben hierzu finden Sie ebenfalls in der ASV-Richtlinie.

Steht das Team, folgt die Anzeige zur Teilnahme an der ASV beim erweiterte Landesausschuss (eLA). Das Gremium aus Vertretern von Ärzteschaft, Krankenkassen und Krankenhäusern prüft, ob die Ärztinnen und Ärzte die Zugangsvoraussetzungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung erfüllen.

So funktioniert das Anzeigeverfahren:

  • Die ASV-Teamleitung reicht die gesammelten Unterlagen des Teams beim eLA des KV-Bereichs ein, in welchem die Teamleitung, zugelassen ist.
  • Der eLA hat zwei Monate Zeit, den Antrag zu prüfen. Nachfragen, zum Beispiel aufgrund fehlender Unterlagen, unterbrechen diese Frist bis zum Eingang der Auskünfte. Bitte beachten Sie, dass die zweimonatige Bearbeitungsfrist frühestens beginnt, wenn der jeweilige G-BA-Beschluss zu den einzelnen Krankheitsbildern im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
  • Wenn binnen zwei Monaten ein zustimmender Bescheid ergeht, beziehungsweise keine Ablehnung erfolgt, kann das Team an der ASV teilnehmen.

Was für den Antrag zu beachten ist:

  • Die Teamleitung und die Mitglieder des Kernteams sind namentlich zu benennen. Bei den hinzuzuziehenden Ärztinnen und Ärzten kann auch eine Institution genannt werden (z. B. Name des Labors).
  • Sie müssen dem eLA nachweisen, dass Ihr Team alle Anforderungen und Voraussetzungen der ASV-Richtlinie und der entsprechenden Anlage erfüllt.
  • Darüber hinaus sind schriftliche Kooperationsvereinbarungen zwischen den einzelnen Teammitgliedern erforderlich.
  • Prüfen Sie auch, ob in der ASV-Richtlinie beziehungsweise der jeweiligen Anlage organisatorische Voraussetzungen wie Notfall-Labor, Intensivstation oder eine Rufbereitschaft genannt sind. Hier müssen Sie gegebenenfalls eine Kooperation, beispielsweise mit einer Klinik, schließen.

Hinweis: Die Antragsverfahren können regional unterschiedlich sein. Der für Sie zuständige erweiterte Landesausschuss kann Ihnen sagen, welche Unterlagen genau benötigt werden und in welcher Form. Ihre KV hilft Ihnen als Vertragsärztin oder Vertragsarzt hier ebenfalls gerne weiter.

Übersicht der Kontaktdaten zu eLAs und KVen

Sobald das Team seine ASV-Berechtigung hat, informiert die Teamleitung die ASV-Servicestelle und beantragt die Teamnummer. Die Teamleitung kann auch eine andere Person oder Stelle damit beauftragen. Das Team erhält bei Vollständigkeit der Daten eine 9-stellige ASV-Teamnummer. Diese Nummer benötigen die ASV-Teammitglieder für die Abrechnung, für Verordnungen und Überweisungen.

Für die Ausgabe der Teamnummer benötigt die ASV-Servicestelle verschiedene Angaben zu den Teammitgliedern wie Name, Fachgebiet, Abrechnungs-IK und Praxisadresse.

Information: Hierbei können Sie auch entscheiden, ob Ihr Team im ASV-Verzeichnis öffentlich einsehbar sein soll, damit zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte für ihre Patientinnen und Patienten nach passenden Behandlungsangeboten in der Nähe suchen können.

ASV-Verzeichnis


Diese Daten können schnell und einfach online eingegeben werden. Dazu registriert sich die Teamleitung online bei der ASV-Servicestelle.

Registrierung


Praxis-Tipp: Um das Verfahren zu beschleunigen, beantragen Sie die Teamnummer schon, wenn Sie dem erweiterten Landesauschuss Ihre ASV-Teilnahme angezeigt haben. Sobald Ihnen der Bescheid vorliegt, übersenden Sie der ASV-Servicestelle eine digitale Kopie - am besten per E-Mail - und erhalten von dieser die ASV-Teamnummer.

Als Vertragsärztinnen und Vertragsärzte legen Sie fest, wie Sie Ihre ASV-Leistungen abrechnen möchten: Über Ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen. Wählen Sie die KV als Dienstleister, schließen Sie mit ihr eine schriftliche Vereinbarung ab; die KV wird Ihnen dann die Abrechnungs-IK zur Verfügung stellen.
Die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser rechnen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

Sobald Sie und Ihre Teammitglieder die ASV-Berechtigung sowie die Teamnummer erhalten haben, können Sie Patientinnen und Patienten mit einer ASV-Indikation nach den Anlagen zur ASV-Richtlinie behandeln.

Informieren Sie nun die Patientinnen und Patienten über die spezialfachärztliche Versorgung, das interdisziplinäre Team und dessen Leistungsspektrum. Ist die Behandlung abgeschlossen, erhalten die Patientinnen und Patienten eine schriftliche Information über die Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen. Sofern eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt Ihnen die Patientin oder den Patienten überwiesen hat, informieren Sie den oder die Überweisenden über die Aufnahme sowie den Abschluss der ASV.

Bitte denken Sie daran, dass Sie nach den Regelungen zur ASV gesetzlich dazu verpflichtet sind , dem zuständigen Erweiterten Landesausschuss, den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Landeskrankenhausgesellschaft Änderungen der Zusammensetzung des Teams, Vertretungsregelungen, den Entzug der Berechtigung oder das Ausscheiden des Teams unverzüglich zu melden.
Dabei gelten besondere Fristen: Verlässt ein Mitglied das Team, muss dies dem Ausschuss innerhalb von sieben Werktagen mitgeteilt und innerhalb von sechs Monaten Ersatz gefunden werden, sonst wird die Berechtigung entzogen. In der Zwischenzeit muss eine Vertretung einspringen. Auch wenn ein Teammitglied länger als eine Woche vertreten werden muss, ist dies zu melden. Konkret ist das Vorgehen wie folgt: Sie zeigen die jeweilige Änderung gegenüber dem erweiterten Landesausschuss (eLA) an und erfassen diese parallel über die ASV-Servicestelle. Die Meldung an die ASV-Servicestelle erfüllt die Informationsverpflichtung der ASV-Berechtigten gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Landeskrankenhausgesellschaft.

Die Daten Ihrer Teams können schnell und einfach für die ASV-Servicestelle online geändert werden, dazu melden Sie sich als Teamleitung online bei der ASV-Servicestelle an.

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Kontakt

KONTAKT ASV-SERVICESTELLE:
0551/789 52-286 0551/789 52-286
0551/789 52-10
WICHTIGE DOKUMENTE
Folgende Unterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:

RECHTSGRUNDLAGE

Informieren Sie sich unter den folgenden Links über die Rechtsgrundlage

§ 116b SGB V (BMJ)
ASV-Richtlinie des G-BA